Die Hauptversammlung ist insbesondere zuständig für:
- Entgegennahme des Geschäftsberichtes, des Kassenberichtes und des Berichtes der Kassenprüferinnen/der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Änderung und Auslegung der Satzung
- Wahl des Vorstandes des OV und der Kassenprüferinnen/der Kassenprüfer
- Ernennung von Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitgliedern
- Beratung und Genehmigung des Haushaltsvoranschlags
- Anträge
- Auflösung des OV