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Informationsaustausch mit der Leitung des Hauptzollamt Kiel

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Am 06.05.2021 traf sich der Vorsitzende des OV Kiel Miguel Garcia mit dem Leiter des Hauptzollamts Kiel, Robert Dütsch zu einem Informationsaustausch. Themen des Gesprächs, an dem zum Teil auch die Leiterin des Sachgebietes A Frau Hönck teilnahm, waren Auswirkungen des Brexits auf die Zollabfertigung im Zuständigkeitsbereich des HZA Kiel sowie die Einschätzung über die zu erwartenden Auswirkungen des Wegfalls der Einfuhrumsatzsteuerfreigrenze bei Drittlandsendungen als auch externe Einstellungen.

Nach Aussage von Herrn Dütsch ist im Hauptzollamtsbezirk derzeit kein erhöhtes Abfertigungsaufkommen durch den Brexit zu verzeichnen. Sollte es beim Hauptzollamt Hamburg, welches zurzeit das Hauptzollamt Dresden unterstützt zu Schwierigkeiten kommen, wird das Hauptzollamt Kiel das Hauptzollamt Hamburg wiederum unterstützen müssen. Allerdings betrachte man die Lage seitens des Hauptzollamts Kiel entspannt.

Die Auswirkungen des am ersten Juli dieses Jahres wegfallenden Einfuhrumsatzsteuerfreigrenze auf die Zollämter im Bezirk sind nicht absehbar. Allerdings gehe man angesichts einer Entspannung der Pandemielage und des Fortschritts beim Impfen davon aus, dass ab Juli die Kohorten-Regelung bei den Zollämtern aufgehoben werden kann und wieder im Normalbetrieb gearbeitet wird. Seitens der Leitung des Hauptzollamts gehe man auch hier davon aus, dass man mit dem Zuwachs an Zollanmeldungen keine größeren Schwierigkeiten haben wird. Da ab dem ersten Juli 2021 für jede Warensendung aus einem Drittland eine Zollanmeldung abgegeben werden muss, geht der OV Vorsitzende Garcia eher davon aus, dass das Aufkommen der Zollanmeldungen immens steigen wird und befürchtet eine Überlastung des vorhandenen Personals. Der BDZ wird sich zu gegebener Zeit ein Bild der Auswirkung machen und gegeben falls Forderungen erheben.

Grundsätzlich sind aus Sicht des BDZ OV Kiel externe Einstellungen zu begrüßen, um den immensen Personalmangel beim Zoll abzubauen. Alleine mit erhöhten Einstellungszahlen im mittleren und gehobenen Vorbereitungsdienst ist der Fehlbestand an Personal nicht ausgleichbar. Dennoch gilt es auch hier Augenmaß zu bewahren. Nicht jeder Dienstposten in der Zollverwaltung ist unseres Erachtens für externe Einstellungen geeignet. Insbesondere im Vollzugsdienst steht der OV Kiel externen Einstellungen kritisch entgegen. Die Kolleginnen und Kollegen im waffentragenden Bereich sind schon mit den in der Praxis befindlichen Anwärterinnen und Anwärtern sehr beansprucht (Hier bindet ein Nichtwaffenträger*in, zwei Waffenträger*innen). Ein besonderes Augenmerk muss hier unabdingbar immer auf der Eigensicherung der Kolleginnen und Kollegen liegen. Dennoch darf der gesetzliche Auftrag nicht zurückstehen. Externe Einstellungen dürfen in diesem Bereich nur marginal und mit an der Waffe ausgebildeten Kräften besetzt werden. Dafür setzen wir uns ein.