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Personalratswahl 2020

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist wieder so weit. Am 02.April 2020 finden die regelmäßigen Wahlen zu den Personalräten auf allen Ebenen sowie die Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen statt.

Ob auf Ortsebene, auf GZD-Ebene oder auf BMF-Ebene haben die BDZ geführten Personalräte in den vergangenen vier Jahren erfolgreiche Arbeit geleistet. So konnten auf Bundesebene beispielsweise finanzielle, personelle Verbesserungen oder Verbesserungen der dienstlichen Rahmenbedingungen erzielt werden. Eine Übersicht über unsere Erfolge der letzten vier Jahre sowie über unsere Forderungen finden Sie unter: htps://personalratswahlen.eu/ueber-bdz.

Aber auch auf Ortsebene konnte der BDZ geführte örtliche Personalrat in den letzten vier Jahren einige Erfolge erreichen. Diese sind u.a.:

  • Die Schaffung von ausreichenden Telearbeitsplätzen in allen Sachgebieten, besonders im SG E (bundesweit nicht überall so),
  • der Abschluss der Dienstvereinbarungen „Flexibles Arbeiten“ sowie „Mobiles Arbeiten“,
  • die erfolgreiche Forderung zur Ausnutzung der Bewertungsmöglichkeiten in den Besoldungsgruppen A 9m/A 9m+Z sowie A 12 bzw. A 13g,
  • der Abschluss der Dienstvereinbarung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement, auch unter Anrechnung auf die Dienst-/Arbeitszeit im HZA Kiel sowie
  • die Aufrechterhaltung des Kantinenbetriebes im Kronshagener Weg.

Um auch in den kommenden Jahren wieder stark aufgestellt zu sein, brauchen wir jede Stimme. Für unsere Kolleginnen und Kollegen stehen für die 2020er Jahre eine ganze Reihe von herausfordernden Großbaustellen an. Diese sind u.a.:

  • Rückkehr zur 39-Stunden-Woche für Bundesbeamte/innen,
  • spürbare Personalaufstockung, nicht nur in den Hot-Spot-Bereichen wie der FKS,
  • vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand für Beamt*innen im Wechsel- und Schichtdienst, finanziell bessere und dynamisierte Zulagenzahlungen, u.a. die (Wieder-)einführung einer ruhegehaltsfähigen Polizeizulage,
  • Fortentwicklung des Einsatzmaterials, der Kfz-Ausstattung und der technischen Ausstattung unter Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten,
  • Durchlässigkeit der Laufbahnen,
  • keine Toleranz bei Gewalt gegen Beschäftigte sowie
  • echte Förderung von Tarifbeschäftigten, durch etwa einer Verkürzung der Stufenlaufzeit bei überdurchschnittlicher Leistung oder der Übertragung höherwertiger Aufgaben auf dem bestehenden Arbeitsplatz unter Absehen von Stellenausschreibungen.

BDZ – Im Einsatz für Zoll und Finanzen

Stimmen Sie also am 02. April 2020 für den BDZ und geben Sie uns das Mandat auch weiterhin als starker BDZ die Arbeit in den Personalratsgremien fortführen zu können. Sollten Sie nicht persönlich zur Wahl erscheinen können, beantragen Sie rechtzeitig die Briefwahlunterlagen beim Wahlvorstand Ihrer Stammdienststelle.

Das HZA Kiel hat hierfür folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:

personalratswahl.hza-kiel@zoll.bund.de

Machen Sie also von Ihrem Stimmrecht Gebrauch und unterstützen Sie den BDZ!

Ihr

OV Vorstand des OV Kiel